

Damit eine reparierte Palette als "tauschfähig" gilt, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Eine Palette muss zwingend in die Reparatur, wenn:
Ja. Als offiziell lizenzierter EPAL-Reparaturbetrieb (Lizenznummer D-A17) prüfen wir jede Palette streng nach den geltenden EPAL-Kriterien.
Alle Qualitätsstufen – von Neuwertig bis Tauschfähig – sind ohne Einschränkung pool- und tauschfähig.
Grundsätzlich ja. Durch unsere eigene Holzfertigung und unsere Lagerkapazitäten in Lichtenau-Atteln sind wir unabhängig von Zulieferern und können Großaufträge meist sehr kurzfristig und zuverlässig abwickeln.
Da es jedoch vorkommen kann, dass durch zeitgleiche Großbestellungen die Lagerbestände kurzzeitig variieren, empfehlen wir eine kurze direkte Abstimmung. So können wir die aktuelle Verfügbarkeit prüfen und gemeinsam die schnellste Lösung für Ihren Bedarf finden.
Ja, wir bieten eine direkte Lieferung an. Mit unserem firmeneigenen LKW bedienen wir regelmäßig Kunden im Großraum Paderborn und Kassel.
Um die Details zu den Stückzahlen und eine wirtschaftliche Routenplanung zu besprechen, bitten wir um eine kurze Kontaktaufnahme. Für diesen Service berechnen wir einen fairen Aufpreis.
Ja, uneingeschränkt. Da alle unsere EPAL-Europaletten gemäß den technischen Regelungen hitzebehandelt sind (IPPC/ISPM 15), erfüllen sie die strengen internationalen Vorschriften für Holzverpackungen. Damit sind sie problemlos für den weltweiten Warenverkehr zugelassen.
Ja, das gehört zu unserem Kerngeschäft. Als zertifizierter Reparaturbetrieb sind wir auf die fachgerechte Instandsetzung von Europaletten spezialisiert. Sie haben bei uns zwei Möglichkeiten:
Beides ist sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch die sinnvollste Lösung. Sprechen Sie uns bitte direkt an – wir prüfen den Zustand Ihrer Bestände und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot für Ihre Paletten.

Tel: +49 5292 / 930230
E-Mail: info@voelker-paletten.de